S-IWV - Die ImmoWertA 2023 und die ImmoWertV 2021 im Kontext der MaRisk BTO3 (Immobilieneigengeschäft)



Übersicht
Name S-IWV - Die ImmoWertA 2023 und die ImmoWertV 2021 im Kontext der MaRisk BTO3 (Immobilieneigengeschäft)
Nummer 080.01.24310
Zeitraum 10.09.24 09:0010.09.24 17:00 
Veranstaltungsort Rastede
Zielgruppe
  • Genossenschaftsbanken - Immobilien
  • Genossenschaftsbanken - Spezialseminare
  • Genossenschaftsbanken - Immobiliengutachter/Mitarbeiter Immobilienbewertung
  • Genossenschaftsbanken - Markt/Marktfolge Firmenkunden
  • Genossenschaftsbanken - Markt/Marktfolge Baufinanzierung
  • Genossenschaftsbanken - Immobilienmakler
  • Freie Plätze 14
    Beschreibung

    S-IWV - Die ImmoWertA 2023 und die ImmoWertV 2021 im Kontext der MaRisk BTO3 (Immobilieneigengeschäft)

    Teilnahmevoraussetzung:
    Grundlagenkenntnisse der Immobilienbewertung

    Zielsetzung*:

    Im Rahmen der Erstellung oder Plausibilisierung von Marktwertgutachten (z. B. für die Belange der MaRisk BTO3 – „Immobilieneigengeschäft“) sind vertiefende Kenntnisse der ImmoWertV erforderlich.

    Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswert-
    richtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) sind durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und ergänzende Anwendungshinweise (ImmoWertA 2023) abgelöst worden. Der korrekte Umgang mit dem novellierten Wertermittlungsrecht als unabdingbare Basis für die tägliche Praxis der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung wird den Teilnehmern in diesem Seminar vermittelt.

    Inhaltsübersicht*:


    Markt- und Beleihungswertermittlung im Vergleich (ImmoWertV 2021 und BelWertV 2022)

    MaRisk BTO3: Immobilieneigengeschäft (NEU)

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    ImmoWertV 2021

    ImmoWertA 2023 (NEU)


    Das Seminar ist von der HypZert GmbH als Fortbildung anerkannt.

    Hinweis: Mit dem Besuch dieses Seminars erfüllen Sie 8 Stunden an gesetzlicher "Fortbildungspflicht" (20 Stunden innerhalb von 3 Jahren) soweit Sie gem. § 34 c GewO der Weiterbildungsverpflichtung unterliegen.
    Diese Weiterbildungsstunden werden auf der Teilnahmebescheinigung bestätigt.

    * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine sprachliche Geschlechterdifferenzierung verzichtet, gemeint sind aber immer m/w/d.

    Anhänge
    DateitypDateiname
    application/pdf S-IWV_Ausschreibung.pdf (28.19 kb)
    application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document S-IWV_Anmeldung.docx (48.11 kb)
    Preise