Name |
W-CRRIIIT - Einführung der CRR III - Update mit Schwerpunkt zur technischen Umsetzung |
Nummer |
080.19.24973 |
Zeitraum |
30.10.24 09:00- 30.10.24 16:00 |
Veranstaltungsort |
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Zielgruppe |
Genossenschaftsbanken - Interne RevisionGenossenschaftsbanken - SpezialseminareGenossenschaftsbanken - Mitarbeiter Marktfolge AktivGenossenschaftsbanken - Mitarbeiter MeldewesenGenossenschaftsbanken - Mitarbeiter GesamtbanksteuerungGenossenschaftsbanken - Mitarbeiter Interne Revision
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Freie Plätze |
6 |
W-CRRIIIT - Einführung der CRR III - Update mit Schwerpunkt zur technischen Umsetzung
Zielsetzung:
Im Dezember 2023 wurden die endgültigen Rechtstexte zur CRR III vom Ausschuss der ständigen Vertreter des EU-Rats verabschiedet. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2024, die neuen Vorgaben der CRR III sind ab Januar 2025 anzuwenden (unter Berücksichtigung von Übergangsfristen).
Im Rahmen dieses Webinars erhalten Sie ein fachliches Update zur zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich bereits final im EU-Amtsblatt veröffentlichten CRR III und einen umfassenden Überblick über die technische Umsetzung der Atruvia.
Letzteres umfasst im Wesentlichen die Darstellung der maßgeblichen Datenfelder in agree21 sowie die damit verbundenen Verschlüsselungsmöglichkeiten und die daraus resultierenden Handlungserfordernisse und Entscheidungsspielräume.
Inhaltsübersicht:
Fachliches Update zur Umsetzung der CRR III
Arbeitshilfen und Verbundinterpretationen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe (GFG)
Die technische Umsetzung in agree21
- Datenfelder
- Verschlüsselungsmöglichkeiten
- Handlungserfordernisse
- Entscheidungsspielräume
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine sprachliche Geschlechterdifferenzierung verzichtet, gemeint sind aber immer m/w/d.
Dateityp | Dateiname |
application/pdf |
W-CRRIIIT_Ausschreibung.pdf (23.97 kb) |
application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document |
W-CRRIIIT_Anmeldung.docx (43.39 kb) |
Seminarpreis |
400,00 |
EUR | (zzgl. gesetzlicher USt., sofern anwendbar) |